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Mitteilungspflicht für Kassensysteme gemäß § 146a Abs. 4 AO

Hier erfährst Du, was Du ab dem 01.07.2025 beachten musst, wenn Du unseren Eventmanager als PC-gestütztes Kassensystem einsetzt, um den neuen Richtlinien gerecht zu werden. Im Anhang findest Du eine Beispieldatei mit den notwendigen Angaben zum herunterladen.
 
Wer?                                              Nutzer, die den Eventmanager als PC-gestütztes Kassensystem einsetzen.
Was?
Mitteilungspflicht gemäß § 146a Abs. 4 AO für Kassensysteme
 
Inhalte in diesem Artikel:
 
Wo?In Deinem egocentric Systems Eventmanager

 

💡 Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Wende Dich bei Unsicherheiten an Dein Steuerbüro.

 

 

 

Was ist wichtig im § 146a Absatz 4 AO?

 

Ab dem 1. Juli 2025 sind alle Unternehmen, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion verwenden, verpflichtet, dieses System dem Finanzamt nach § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO) mitzuteilen. 

Wenn Du unsere Software "egocentric Systems Eventmanager" als PC-gestütztes Kassensystem einsetzt, dann fällt Deine Kassenlösung grundsätzlich unter die Mitteilungspflicht nach § 146a AO.

Unterbleibt die Meldung fristgerecht, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 379 AO) – es drohen Bußgelder bis zu 25.000 €.
 

 

💡 Beachte: 
Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine TSE einzusetzen. Prüfe daher vorab selbst oder in Abstimmung mit Deiner steuerlichen Beratung, ob Dein Betrieb von der TSE-Pflicht betroffen ist (z. B. bei mobilen Kassensystemen, Ausnahmebranchen, § 1 KassenSichV).

 

 

 

Was muss ich jetzt unternehmen?


Bitte prüfe bis spätestens 30. Juni 2025, ob alle meldepflichtigen Angaben vollständig und aktuell vorliegen.

Die Mitteilung muss elektronisch über das ELSTER-Unternehmensportal erfolgen. Der Menüpunkt lautet:

"Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO – Elektronisches Aufzeichnungssystem"

Wir stellen Dir dafür einen technischen Datenbogen mit den melderelevanten Informationen zur Installation (nachfolgend als Anlage). Die TSE-Seriennummer musst Du bei Deinem verantwortlichen egocentric-Ansprechpartner erfragen.

 

💡 TIPP: Du weißt nicht, wer Dein Ansprechpartner ist oder wie Du mit ihm Kontakt aufnimmst? Auf der Willkommensseite kannst Du unter "Account Rep" nicht nur den Namen finden, sondern auch direkt Kontakt aufnehmen. 

 

 

 

Welche Angaben müssen gemeldet werden?  

 

In der folgenden Tabelle haben wir Dir schon einmal die wichtigsten Angaben zusammengetragen. Im Anhang ganz unten findest Du die vollständige Tabelle zum herunterladen.

 

Erforderliche InformationDeine Angabe (bei Nutzung unserer Software)
Art des elektronischen AufzeichnungssystemsComputergestütztes/PC-Kassensystem
Hersteller der Softwareegocentric Systems GmbH
Softwarebezeichnungegocentric Systems Eventmanager
Versionsnummer der eingesetzten Softwarez. B. 3.0 (bitte aktuelle installierte Version eintragen)
Seriennummer der TSE (technische Sicherheitseinrichtung)wird durch Deinen Ansprechpartner individuell bereitgestellt
Beginn der Verwendungkonkretes Einführungsdatum des Systems

 

 

 

Abschluss & Zusammenfassung

 

  • Vorlage herunterladen: alle Pflichtangaben bequem in einer Tabelle für Dich zusammengestellt
  • Angaben prüfen: kontaktiere Deinen Ansprechpartner für Deine Seriennummer und ermittle Dein Einführungsdatum des Eventmanagers
  • Daten übermitteln: melde alle Daten fristgerecht zum 01.07.2025 im ELSTER-Unternehmensportal

 

 


 


 

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